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   LG Bonn, 05.03.2012 - 27 Qs 26/11   

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https://dejure.org/2012,42578
LG Bonn, 05.03.2012 - 27 Qs 26/11 (https://dejure.org/2012,42578)
LG Bonn, Entscheidung vom 05.03.2012 - 27 Qs 26/11 (https://dejure.org/2012,42578)
LG Bonn, Entscheidung vom 05. März 2012 - 27 Qs 26/11 (https://dejure.org/2012,42578)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschlagnahme bei einer Bank im Zusammenhang

    Auszug aus LG Bonn, 05.03.2012 - 27 Qs 26/11
    Unterlagen und Dokumente können im Sinne der §§ § 46 Abs. 1 OWiG iVm §§ 94 Abs. 2, 98 Abs. 1 S. 1 StPO dann beschlagnahmt werden, wenn ihnen potenzielle Beweisbedeutung in dem Sinne zukommt, dass für sie die Möglichkeit besteht, zu Untersuchungszwecken verwendet werden zu können (BVerfG NJW 1995, 2839, 2840; Meyer-Goßner , StPO, 54. Aufl., § 94 Rz. 6).

    Dies ist aber letztlich Wesenselement des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, welches gerade allein auf einem einfachen Tatverdacht beruhen kann (BVerfG NJW 1995, 2839, 2840).

  • BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07

    Gewährung rechtlichen Gehörs bei der gerichtlichen Überprüfung einer

    Auszug aus LG Bonn, 05.03.2012 - 27 Qs 26/11
    Der Verfahrensmangel ist jedenfalls durch die Eingaben im hiesigen Beschwerdeverfahren geheilt, in welchem die Beschwerdeführerin ausreichend und mehrfach Gelegenheit zur Stellungnahme hatte (vgl. insoweit auch BVerfG NStZ-RR 2008, 16; Meyer-Goßner , StPO, 54. Aufl., § 33 Rz. 18).
  • LG Bonn, 16.03.2005 - 37 Qs 8/05

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines auf Antrag des Bundeskartellamtes vom

    Auszug aus LG Bonn, 05.03.2012 - 27 Qs 26/11
    Diese ist dann gegeben, wenn die Möglichkeit nicht fern liegt, dass der Gegenstand für die Beweisfrage, sei es zur Be- oder Entlastung des Beschuldigten oder sonst für die Untersuchung, Bedeutung gewinnen kann (LG Bonn , Beschluss vom 16.03.2005, Az. 37 Qs 08/05; Nack , in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 94 Rz. 7).
  • AG Bonn, 06.08.2014 - 51 Gs 1422/14
    Nach der Rechtsprechung des Landgerichts Bonn (Beschluss vom 16. März 2005, Az. 378 Qs 8/05, Beschluss vom 5. März 2012, Az. 27 Qs 26/11) ist es für eine Beschlagnahme von IT-Asservaten ausreichend, wenn nach einer.

    Dass letztlich nicht jede einzelne Datei für eine Beweisführung geeignet sein mag und im weiteren Ordnungswidrigkeitenverfahren unter Umständen nicht verwendet wird, steht einer Beschlagnahme nicht entgegen (LG Bonn, Beschluss vom 16. März 2005, Az. 378 Qs 8/05; Beschluss vom 5. März 2012, Az. 27 Qs 26/11).

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